Fürsorglich: die Bestattungsvorsorge
Kein Mensch setzt sich gerne mit dem eigenen Tod und der Bestattung auseinander. Dennoch ist hier eine Vorsorge äußerst sinnvoll, schließlich wird Sie irgendwann jemand bestatten müssen. Mit einer Bestattungsvorsorge nehmen Sie demjenigen eventuelle Unsicherheiten, emotionale Entscheidungen und vor allem auch finanzielle Belastungen ab.
Eine Bestattungsvorsorge ist also in erster Linie eine fürsorgliche Handlung gegenüber Ihrer Familie. Aber mit einem Vertrag zur Bestattungsvorsorge erleben Sie auch das gute Gefühl, etwas Wichtiges geregelt und erledigt zu haben. Und Sie können sicher sein, nach einem selbstbestimmten Leben auch die letzte Reise selbstbestimmt und entsprechend Ihren Vorstellungen anzutreten.
Was kann in den Bestattungsvorsorgevertrag?
- Bestattungsart, Friedhof / Beisetzungsort, Grabstelle
- Ort und Art der Trauerfeier (Dekoration, Redner, Musik)
- Individuelle Wünsche (Trauerkleidung, Spenden)
- Adressaten der Trauerpost
Gut zu wissen: Sie können nachträglich noch Änderungen an Ihrem Vertrag vornehmen, falls Sie das wünschen.
Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die alle wesentlichen Fragen aufführt und mit deren Hilfe Sie Ihre Wünsche festhalten können.
- Einzahlung in Einmalzahlung oder in Raten möglich
- Vertragsabschluss bis ins hohe Alter möglich
- Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
- Auszahlung nicht beanspruchter Gelder
Bei Bestattungen Heinemann beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Sinnvoll: das Testament
Ein Testament ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem eigenen Tod gemäß den persönlichen Wünschen verteilt wird und um mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Achten Sie beim Schreiben eines Testaments darauf, dass es handschriftlich verfasst und unterschrieben ist sowie den Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum enthält, um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.
Benennen Sie genau alle relevanten Personen und Vermögenswerte und bedenken Sie, dass dem Ehepartner und Kindern auf jeden Fall ein Pflichtteil zusteht.
Selbstverständlich kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder Notar beim Verfassen behilflich sein. Auch eine notarielle Beglaubigung oder das Hinterlegen des Testaments beim Amtsgericht kann später den Erben helfen. Ihr Testament sollten Sie regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls bei familiären Veränderungen anpassen.
Fragen & Antworten zur Vorsorge
Kann ich meinen Bestattungsvorsorgevertrag nochmal ändern?
Muss ich meine Patientenverfügung registrieren lassen?
Was passiert, wenn ich ohne Testament sterbe?
Welche Organe und Gewebe können gespendet werden?
Was passiert im Falle meines Todes, wenn ich keinen Organspendeausweis habe?
Ja, solange Sie leben, können Sie jederzeit Ihren Bestattungsvorsorgevertrag bei entsprechendem Bedarf ändern und aktualisieren. Insofern gehen Sie kein Risiko ein, wenn Sie sich frühzeitig um Ihre Bestattungsvorsorge kümmern.
Es besteht nicht die gesetzliche Pflicht dazu. Im Fall der Fälle reicht die ordnungsgemäße Formulierung und Unterzeichnung und ein Platz, an dem eine Vertrauensperson die Patientenverfügung finden kann. Es ist jedoch sinnvoll, die Verfügung im „Zentralen Vorsorgeregister” registrieren zu lassen. Dies kann man selbst und online erledigen. Betreuungsgerichte und Ärzte können das Register einsehen und gegebenenfalls schnell auf dort hinterlegte Verfügungen zugreifen.
Dann tritt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein. Es erben zunächst die engsten Verwandten: die Ehe- partner und Kinder. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern, falls sie noch leben, ansonsten die Geschwister und schließlich Onkel und Tanten. Falls kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist und keine erbberechtigten Angehörigen zu finden sind, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes wohnhaft war.
Dann tritt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein. Es erben zunächst die engsten Verwandten: die Ehepartner und Kinder. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern, falls sie noch leben, ansonsten die Geschwister und schließlich Onkel und Tanten. Falls kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist und keine erbberechtigten Angehörigen zu finden sind, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes wohnhaft war.
Welche Organe gespendet werden können, ist gesetzlich geregelt. Transplantiert werden: Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Darm. Transplantierbare Gewebe sind: Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen und Weichteilgewebe, Haut, Eihaut der Fruchtblase sowie Inselzellen. Auf dem Organspendeausweis können auch nur bestimmte Organe und Gewebe für die Spende freigegeben werden.
Liegt kein Organspendeausweis vor, werden im Falle des Hirntodes die nächsten Angehörigen befragt. Lässt sich der Wille des Verstorbenen nicht ermitteln, entscheiden die Angehörigen. Diese Entscheidung fällt in einer solchen Situation sicher leichter, wenn der Wunsch des Verstorbenen bekannt und mit dem Organspendeausweis dokumentiert ist.
Zur guten Vorsorge gehört auch ein gesunder Lebensstil mit Bewegung in der frischen Luft. Im Wolfhager Land können Sie auf den Spuren der Wölfe wandern. Die Wanderwege mit dem Namen „Wolfsfährten”, die am Wolfhager Märchenbrunnen starten und enden, führen zu regionalen Besonderheiten und schönen Aussichtsplätzen.
